Versicherungen
Schäden durch Hochwasser nur selten versichert. (Hohlgebäudeversicherung)
Hier zahlt die Gebäudeversicherung nur, wenn sie eine zusätzliche Elementarschadensversicherung enthält. Die prüft dann auch, ob das Wasser von außen eingedrugen ist oder etwa von unten, aus der überfüllten Abwasserleitung einströmte. Im letzten Fall zahlt die Versicherung nämlich nicht. Der Hausbesitzer hätte dagegen Rückstauventile einbauen müssen. Und bei Neuverträgen prüfen die Versicherungen, ob der Kunde in einem zum Beispiel hochwassergefährdeten Gebiet wohnt.
Blitzschlagschäden - also Schäden an versicherten Sachen durch Blitzschlag - werden in der Regel durch die Feuerversicherung gedeckt. Sie sind auch dann gedeckt, wenn kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, zum Beispiel bei einem so genannten "kalten Blitzschlag".
Mitversichert sind dann auch Seng- und Luftdruckschäden.
Nicht mitversichert sind Überspannungsschäden, die infolge Blitzschlag an elektrischen Leitungen, Geräten, Maschinen usw. entstehen. Diese Überspannungsschäden können gesondert versichert werden.
Das bedäutet: zu jeder Versicherung bitte noch eine Zusatzversicherung abschließen.
Ich hätte gerne einen Antrag für das Antragsformular!
Hier zahlt die Gebäudeversicherung nur, wenn sie eine zusätzliche Elementarschadensversicherung enthält. Die prüft dann auch, ob das Wasser von außen eingedrugen ist oder etwa von unten, aus der überfüllten Abwasserleitung einströmte. Im letzten Fall zahlt die Versicherung nämlich nicht. Der Hausbesitzer hätte dagegen Rückstauventile einbauen müssen. Und bei Neuverträgen prüfen die Versicherungen, ob der Kunde in einem zum Beispiel hochwassergefährdeten Gebiet wohnt.
Blitzschlagschäden - also Schäden an versicherten Sachen durch Blitzschlag - werden in der Regel durch die Feuerversicherung gedeckt. Sie sind auch dann gedeckt, wenn kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, zum Beispiel bei einem so genannten "kalten Blitzschlag".
Mitversichert sind dann auch Seng- und Luftdruckschäden.
Nicht mitversichert sind Überspannungsschäden, die infolge Blitzschlag an elektrischen Leitungen, Geräten, Maschinen usw. entstehen. Diese Überspannungsschäden können gesondert versichert werden.
Das bedäutet: zu jeder Versicherung bitte noch eine Zusatzversicherung abschließen.
Ich hätte gerne einen Antrag für das Antragsformular!
Kumpelinchen - 1. Sep, 09:54
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